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   FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 2 K 112/96   

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https://dejure.org/1998,12598
FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 2 K 112/96 (https://dejure.org/1998,12598)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.11.1998 - 2 K 112/96 (https://dejure.org/1998,12598)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. November 1998 - 2 K 112/96 (https://dejure.org/1998,12598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit; Fehlerhafte Durchführung der Veranlagung; Mechanische Fehlleistung; Verletzung der Amtspflicht durch Amtsträger; Fehler in der Handhabung (verfahrens-)rechtlicher Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 152
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.04.1986 - VI R 4/83

    Berlinpräferenz - Berlinzulage - Berichtigung - Kontrollmitteilung - Fehler eines

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  • BFH, 26.04.1989 - VI R 39/85

    Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Verwaltungsaktes

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  • BFH, 08.04.1987 - II R 236/84

    Verwaltungsakt - Berichtigung - Eingabewertbogen - Ergebnis einer aktenkundigen

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  • FG Düsseldorf, 19.11.1999 - 18 K 8117/98

    Kindergeld; Einkunftsgrenze; rückwirkendes Ereignis; Änderung der Verhältnisse -

    Jedenfalls muß aber ein rein mechanisches Versehen vorliegen und die Möglichkeit eines Rechtsirrtums (z. B. einer falschen Tatsachenwürdigung) oder eines Denk- und Überlegungsfehlers ausgeschlossen sein (vgl. nur BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. November 1998 2 K 112/96, EFG 1999, 152, jeweils m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 14 V 29/99

    Berichtigungsmöglichkeit einer wegen fehlerhafter Eingabe von Daten in die EDV

    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muß nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß des BFH vom 27. Mai 1998 - IV B 151/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 1452 und Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 04. November 1998 - 2 K 112/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 152, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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